Laxdal-Theater in Kaiserstuhl

Information zur Rechtslage, insbesondere zum Urheberrecht

Wozu dient diese Information?
Diese Information soll Ihnen bei einigen rechtlichen Aspekten mit Bezug zum Laxdal-Theater eine Hilfestellung und Leitlinie geben, was erlaubt ist und was nicht. Zudem soll uns diese Information bei festgestellten Rechtsverstössen die Aufklärungsarbeit erleichtern, indem wir einfach auf diesen Text verweisen können.
Hat diese Information rechtsverbindlichen Charakter?
Nein – dies soll nicht viel mehr als eine leicht verständliche Zusammenfassung einiger Bestimmungen sein, die sich aus bereits bestehenden Rechtsvorschriften, wie dem Urheberrecht, den Verträgen mit Verlagen, den Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gemäss Obligationenrecht etc., ergeben.
Wer sollte diese Information lesen?
Sobald Sie die Absicht haben, in irgendeiner Form etwas über das Laxdal-Theater öffentlich zugänglich zu machen – sei dies in Text, Ton, Bild etc. –, kann es für Sie sinnvoll sein, vorgängig diese Information zu lesen und zu verstehen.
Ist es zwingend, diese Information gelesen zu haben?
Natürlich nicht! So gilt etwa das Recht auf freie Meinungsäusserung, d. h. wenn Sie zum Beispiel auf Facebook oder Twitter eine persönliche Ansicht wie „War heute im Laxdal-Theater. Hat mir gar nicht gefallen. Rate dringend vom Besuch ab“ äussern, so ist das selbstverständlich völlig in Ordnung. Und für professionelle Medienschaffende, wie zum Beispiel Kritiker im Auftrag einer grösseren Zeitung und deren Fotografen oder Mitarbeiter des öffentlichen Rundfunks, ist diese Information irrelevant.
Machen Sie einen Unterschied zwischen professionellen Medienschaffenden und Privatpersonen?
Ganz klar ja! So dürfen professionelle Medienschaffende ungefragt Fotos anfertigen und veröffentlichen, sie dürfen ungefragt Interviews führen und veröffentlichen, und ihre Kritik wird im Namen und unter der Verantwortung des auftraggebenden Medienunternehmens publiziert. Einige dieser Selbstverständlichkeiten sind in unserer Information für Medienschaffende aufgeführt. Privatpersonen gewähren wir diese Rechte nicht.
Darf ich im Laxdal-Theater fotografieren?
Nein.
Darf ich im Laxdal-Theater Videos drehen?
Nein.
Darf ich im Laxdal-Theater Audio-Aufnahmen anfertigen?
Nein.
Darf ich etwas über den Inhalt einer Aufführung im Laxdal-Theater veröffentlichen?
Nein.
Darf ich Texte, Fotos, Flyer etc. aus den Webseiten des Laxdal-Theaters veröffentlichen?
Nein – auch nicht bei vollständiger Quellenangabe.
Darf ich ein Mitglied des Laxdal-Theaters interviewen und dieses Interview veröffentlichen?
Nein.
Darf ich im Laxdal-Theater Zuschauer interviewen?
Nein.
Warum sind Sie so streng?
Das hat wenig mit uns, Katerina Laxdal und Tyko Strassen, d. h. dem Laxdal-Theater zu tun. Stellen Sie sich uns als schützende Hülle vor, die dem Ensemble ideale Arbeitsbedingungen bieten und den Zuschauern einen ungetrübten Theatergenuss ermöglichen will. Insbesondere schützen wir die Privatsphäre aller Personen in den Theaterräumlichkeiten, mit dem Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort. Zudem handelt es sich bei dem, was Sie auf der Bühne sehen, oft um Werke, die in irgendeiner Form urheberrechtlich geschützt sind. Diese Urheberrechte liegen meistens nicht beim Laxdal-Theater, sondern bei einem Bühnenverlag. Auch das Bühnenbild, die Musik etc. unterliegen in vielen Fällen einem Urheberrecht, das nicht dem Laxdal-Theater zusteht. Bitte beachten Sie, dass auch bei alten Werken eine zeitgenössische Übersetzung oder Neufassung urheberrechtlich geschützt sein kann, wie auch eine Strichfassung oder Adaption durch den Regisseur.
Darf ich ausserhalb des Laxdal-Theaters einen Zuschauer interviewen und dieses Interview veröffentlichen?
Ja, klar. Wenn Sie hierfür das Einverständnis dieses Zuschauers haben und zudem auf eine vollständige Quellenangabe achten und darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine persönliche Ansicht handelt, können Sie eigentlich nichts falsch machen. Unser Ratschlag: Lassen Sie sich das Einverständnis des Zuschauers unbedingt unterschriftlich bestätigen!
Darf ich einen Link auf eine Seite des Laxdal-Theaters schalten?
Ja, gerne.
Darf ich eigene Ankündigungen für Vorstellungen des Laxdal-Theaters machen?
Sofern Ihre Ankündigungen nicht den Eindruck erwecken, es handle sich dabei um eine Veröffentlichung des Laxdal-Theaters, und sofern Ihre Ankündigungen keine Falschangaben, insbesondere keine veralteten Angaben enthalten, und sofern Ihre Ankündigungen keinen kommerziellen Hintergrund haben, ist dies erlaubt – sonst nicht.
Ich habe gesehen, dass das Laxdal-Theater seine Internetpräsenz auf die Domain «laxdal-theater.ch» beschränkt. Darf ich für das Laxdal-Theater eine Seite in den „Sozialen Medien“, wie z. B. Facebook oder Twitter, erstellen?
Nein. Wir vermuten zudem, dass sich unsere Zuschauer kaum in diesen Medien aufhalten.
Darf ich – ausser als Zuschauer oder Mitglied des Ensembles – die Räumlichkeiten des Laxdal-Theaters betreten?
Nein.
Bei einem Gastspiel des Laxdal-Theaters ausser Haus: Wie ist ggf. das Urheberrecht gegenüber dem Verlag geregelt?
Das Laxdal-Theater als Organisation gibt nie Gastspiele, und es erlaubt grundsätzlich auch keine Aufführung einer ihrer Produktionen ausser Haus. In Einzelfällen kann es sein, dass das Laxdal-Theater der Bitte eines Regisseurs oder eines Schauspielers nachgibt und Aufführungen ausser Haus erlaubt. Für solch eine Ausnahme gibt es jedoch keinen Anspruch, und eine solche Ausnahme wird nur in einem engen Korsett mittels separaten, schriftlichen, beidseitig unterzeichneten Vertrags geregelt. Die Regelung des Urheberrechtes gegenüber einem Verlag ist in einem solchen Fall nie Sache des Laxdal-Theaters, sondern Pflicht der gastspielgebenden Organisation. Gegenüber einem Verlag wird die Inszenierung dabei in keinem Fall als Gastspiel des Laxdal-Theaters deklariert, sondern als eigenständige Produktion der gastspielgebenden Organisation. Als Teil der Vereinbarung zwischen dem Laxdal-Theater und der gastspielgebenden Organisation hat diese dem Laxdal-Theater vorgängig eine Kopie des Vertrages mit einem Verlag vorzulegen. Das Laxdal-Theater hat das Recht, eine Kopie der Vereinbarung zwischen dem Laxdal-Theater und der gastspielgebenden Organisation einem Verlag zur Information und zur Kontrolle zukommen zu lassen. Liegt eine solche schriftliche Vereinbarung nicht vor, handelt es sich in jedem Fall um eine von uns nicht autorisierte Aufführung.
Falls eine andere Organisation die Räumlichkeiten des Laxdal-Theaters gebrauchen darf: Wie ist die Versicherung geregelt?
Es darf von keinerlei Versicherungsschutz vonseiten des Laxdal-Theaters ausgegangen werden. Alle Versicherungen sind alleinige Sache der Organisation, die unsere Räumlichkeiten gebrauchen darf. Dieser Gebrauch ist stets unentgeltlich.